Kommen Sie gern zu mir ins Fachgeschäft!
Ich beantworte all Ihre Fragen und überprüfe umfassend Ihr Gehör.

Liegt eine Schwerhörigkeit vor, begeben Sie sich nun zu einem HNO-Arzt/Ärztin Ihres Vertrauens.

Der HNO-Arzt/Ärztin stellt die Diagnose und schreibt ein Rezept, die sogenannte Hörgeräteverordnung.

Die Hörgeräteverordnung bringen Sie bitte zu Ihrem nächsten Termin in meinem Fachgeschäft mit.

Die Hörgeräteverordnung benötige ich zur Abrechnung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen und zur fachlichen Abklärung durch den HNO-Arzt/Ärztin.

Es erfolgt die Hörgeräteanpassung und das Probetragen in Ihrer häuslichen und bekannten Umgebung.

Abschließend überzeugt sich der HNO-Arzt/Ärztin noch einmal von Ihrer erfolgreichen Hörgeräteversorgung. Herz und Ohr lachen – denn, Sie können nun wieder besser hörend an Vielem teilnehmen!!!

. . . vielleicht hören Sie dann auch wieder die Regenwürmer husten…!!!